Die 4,5%-Kürzung kam aus der Selbstverwaltung – das erklären Sie. Aber die Budgetierung steht im GKVStabG, über das SIE am 10.7. abstimmen. Werden Sie diesem Gesetz zustimmen – ja oder nein?
Sehr geehrte Frau Heubach, vielen Dank für Ihre sachliche Einordnung der 4,5-Prozent-Kürzung. Sie erklären zu Recht, dass diese in der Selbstverwaltung beschlossen wurde und nicht vom Gesetzgeber.
Genau deshalb frage ich nach dem Teil, der sehr wohl in Ihrer Hand liegt: Die Rückführung der ambulanten Psychotherapie in die budgetierte Gesamtvergütung und der Wegfall der KZT-Zuschläge sind Bestandteil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes – ein Gesetz, über das der Bundestag am 10. Juli 2026 abstimmt. Hier entscheiden Sie als Abgeordnete direkt mit.
Ihre Antwort stammt vom 31. März, als das BMG die Auswirkungen noch prüfte. Inzwischen liegt ein Kabinettsentwurf vor, und die Änderungsanträge vom 5. Juli verschärfen die Lage laut Deutscher PsychotherapeutenVereinigung sogar zusätzlich.
Ich bitte daher um eine klare Aussage: Werden Sie dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit der Psychotherapie-Budgetierung am 10. Juli zustimmen – ja oder nein?

