Die große Witwenrente wird auf Einkommen angerechnet, was Vollzeitarbeit unattraktiv macht. Wäre eine Reform sinnvoll, um Arbeitsmotivation und Sozialbeiträge zu stärken?
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Vom Grundgedanken her ist die Hinterbliebenenrente eine finanzielle Unterstützung und kein vollständiger Ersatz eines eigenen Einkommens. Wenn der Partner oder die Partnerin stirbt, ist das für die Hinterbliebenen sehr schmerzhaft. Zu dieser Belastung kommen oft auch finanzielle Belastungen hinzu. Viele Menschen müssen ihren Alltag neu organisieren, beruflich umplanen oder ihr Einkommen erst wieder Schritt für Schritt stabilisieren. In dieser Übergangsphase soll die Hinterbliebenenrente Sicherheit geben. Es gilt die Einkommensanrechnung: Sie soll sicherstellen, dass Menschen, die ein eigenes Einkommen erzielen können, nicht schlechter gestellt sind als Menschen, die ausschließlich Leistungen aus der Hinterbliebenenversorgung beziehen.
Dass die Anrechnung in einigen Fällen so stark wirkt, dass zusätzliche Erwerbsarbeit unattraktiv wird, ist weder im Interesse der Betroffenen noch im Interesse eines solidarisch finanzierten Rentensystems. Eine Reform, die die Arbeitsmotivation stärkt, kann sinnvoll sein, müsste aber sorgfältig geprüft werden, damit am Ende niemand schlechter gestellt wird, der auf Unterstützung angewiesen ist.
Wir nehmen die Probleme, die Sie ansprechen, ernst und arbeiten daran, dass das Rentensystem sowohl gerecht als auch zukunftsfest bleibt.
Herzliche Grüße
Heike Heubach, MdB

