Mit den derzeitigen im Gesetz verankerten Bewertungsgrundsätzen ist die Vermögensteuer verfassungswidrig. Deswegen kann auch nicht eingeklagt werden, dass sie wieder erhoben wird.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

