
Deshalb ist es aus meiner Sicht sinnvoll, dass Straftaten wie Vergewaltigung und schwere sexualisierte Gewalt nicht der Verjährung unterliegen sollten. So haben Opfer auch Jahre oder Jahrzehnte nach der Tat noch die Möglichkeit, Gerechtigkeit zu erfahren und Täter zur Verantwortung zu ziehen.