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Heidi Reichinnek
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Frage von Karsten B. •

Wie bewerten Sie, dass der Gesetzentwurf zum MedCanG mit § 3 („medizinisch begründet“) faktisch eine neue Strafbarkeit für Ärzt:innen schafft? Werden Sie sich für eine Änderung einsetzen?

Im Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (Kabinettsbeschluss vom 8.10.2025) soll § 3 MedCanG um die Formulierung „wenn seine Anwendung medizinisch begründet ist“ ergänzt werden.

Da § 25 Abs. 1 Nr. 2 MedCanG Verstöße gegen § 3 unter Strafe stellt, würde diese Änderung erstmals dazu führen, dass eine Verschreibung ohne „medizinische Begründung“ strafbar wäre.

Das schafft ein erhebliches Risiko für Ärzt:innen, die Patient:innen mit chronischen Schmerzen oder psychischen Erkrankungen behandeln, und könnte eine Abschreckungswirkung entfalten.

Halten Sie diese Verschärfung für vereinbar mit dem Ziel einer liberaleren, patientenorientierten Cannabispolitik? Wird Ihre Fraktion im Bundestag auf eine Streichung oder Präzisierung dieses Passus drängen?

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