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Hans-Jürgen Thies
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Frage von Frank S. •

Teilen Sie die Aussage "Ich bin schon der Meinung, dass es richtig ist,einen Unterschied zwischen geimpften und nicht geimpften Menschen in der Frage der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu machen

Sehr geehrter Herr Thies,
die Aussage des Gesundheitsministers von NRW Karl-Josef Laumann gedruckt im Soester Anzeiger vom 18.12.2021 auf der Titelseite hat mich fassungslos zurück gelassen. Mich würde hier Ihre Einschätzung interessieren, ob damit noch ein fürsorglicher Staat gemeint sein kann, der seine gefährdeten Bürger schützen möchte, indem er eine große Minderheit der Bevölkerung zu Gefährdern deklariert.

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Sehr geehrter Herr D. S.,

Ihre Frage, ob ein Staat, der einen Unterschied macht in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bei geimpften und nicht geimpften Mitbürgern, noch ein fürsorglicher Staat sein könne, kann ich ganz klar mit "JA" beantworten. Nur ein Staat, der diesen Unterschied macht, ist fürsorglich. Und nur ein Staat, der diese Unterscheidung beachtet, ist auch verfassungstreu. Wir hatten ja schon im Frühjahr zu dieser Frage korrespondiert. Da hatte ich Ihnen geschrieben, dass unser Grundgesetz Gleiches gleich behandelt, aber auch Ungleiches ungleich behandelt.

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz der Bevölkerung vor einer Seuche und gewährt ihm die Möglichkeit, tief in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, um die Ausbreitung einer Seuche zu verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat das mit seiner Entscheidung vom 30.11.21 zur "Bundesnotbremse" noch einmal bekräftigt. Kontaktbeschränkungen, also die Beschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, gehören zu diesen Eingriffsmöglichkeiten. Es geht darum, die Bürger und Bürgerinnen vor einer Ansteckung mit einer Krankheit zu schützen, für die es noch keine Heilmittel gibt und bei der eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine intensivmedizinischen Behandlung besteht.

Um das dynamische Infektionsgeschehen zu stoppen und um den Gesundheitsnotstand in den Krankenhäusern zu verhindern, wurden im letzten Jahr allgemeine Kontaktbeschränkungen erlassen. Sie galten für alle gleich, weil alle gleich infektiös sein konnten und alle gleich gefährdet waren. In diesem Jahr ist das anders. Geimpfte und Genesene haben ein geringeres Ansteckungsrisiko und sie sind signifikant weniger gefährdet, schwer zu erkranken und intensivmedizinisch behandelt werden zu müssen.

So lange das so ist, kann der Gesetzgeber für die Geimpften und Genesenen nicht die gleichen Kontaktbeschränkungen, also Grundrechtseingriffe, anordnen wie für die Nichtgeimpften. Darum gelten heute schwerere Kontaktbeschränkungen und Testpflichten für die Nichtgeimpften als für die Geimpften. Aber mit der Omikron-Variante, die auch für Geimpfte und Genesene eine größere Gefährdung darstellt als die Delta-Mutante, für die der Impfstoff sehr wirksam war, beobachten wir, dass die Kontaktbeschränkungen auch für die Geimpften wieder verschärft werden, ab dem 18.12.21.

So ist die Gesetzeslogik, so ist es grundrechtskonform, so ist es fürsorglich.

Gerne möchte ich diese Diskussion mit Ihnen im neuen Jahr fortsetzen.

Nun wünsche ich Ihnen Frohe Weihnachten und einen gesunden Start in ein Gutes Jahr 2022

Hans-Jürgen Thies

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