Hakan Demir
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD

zur Gültigkeit oder Ungültigkeit von in der Vergangenheit vorgenommenen Einbürgerungen wurden im aktuellen Gesetzgebungsverfahren keine Entscheidungen getroffen.

Hakan Demir
Antwort 09.02.2024 von Hakan Demir SPD

Ziel der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist es vor allem, Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben - die also hier ihren Lebensmittelpunkt haben, Steuern zahlen, Familien gründen, Teil dieses Landes sind - gleiche Rechte und vollständige Teilhabe zu ermöglichen. 

Hakan Demir
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD

Ihre Behörde hat insoweit Recht, dass sie bei der Ausstellung der Einbürgerungszusicherung die aktuelle Rechtslage anwendet.

Hakan Demir
Antwort 07.02.2024 von Hakan Demir SPD

Durch die kürzeren Fristen bei der Voraufenthaltszeit und durch die Einbürgerung von bereits sehr lange in Deutschland lebendenden Menschen wird außerdem die Zahl der Menschen in der Zuständigkeit der entsprechenden Ausländerbehörden / Einwanderungsbehörden reduziert. Insgesamt stimme ich Ihnen aber zu, dass auf die Behörden  durch die zu erwartende steigende Fallzahl mehr Arbeit zukommt.

Hakan Demir
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD

Und gerne können wir das Verfahren zur Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit an dem vorgeschlagenen Beispiel durchspielen:

Hakan Demir
Antwort 02.02.2024 von Hakan Demir SPD

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit als verkündet. Danach beginnt die gesetzlich festgelegte 3-Monats-Frist bis zum Inkrafttreten.