Hakan Demir
Antwort 02.07.2025 von Hakan Demir SPD

Bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen gegenüber dem Landesamt für Einwanderung ist es natürlich immer Ihr Recht, sich im Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen.

Hakan Demir
Antwort 06.06.2025 von Hakan Demir SPD

Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit bleibt bestehen. Das ist ja auch so im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Die einzige Änderung wird kommen, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wegfallen wird, es bleibt bei der Einbürgerung nach fünf Jahren.

Hakan Demir
Antwort 02.07.2025 von Hakan Demir SPD

Frühere Aufenthaltszeiten können auch nach der letztjährigen Reform weiterhin anerkannt werden. Das ist aus meiner Sicht auch richtig

Hakan Demir
Antwort 06.06.2025 von Hakan Demir SPD

Die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit bleibt bestehen. Das ist ja auch so im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Die einzige Änderung wird kommen, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wegfallen wird, es bleibt bei der Einbürgerung nach fünf Jahren.

Hakan Demir
Antwort 03.07.2025 von Hakan Demir SPD

Ein solcher Kompromiss kann aus meiner Sicht die Debatte versachlichen und die tatsächlichen - in meiner Erwartung positiven - Aspekte der Reform zur Geltung kommen lassen.

Hakan Demir
Antwort 14.07.2025 von Hakan Demir SPD

Es gibt in einem Sozialstaat Situationen, in denen man aus guten Gründen auf Unterstützung durch die Gemeinschaft angewiesen ist, und der Anspruch und die Inanspruchnahme der Unterstützung sollten nie dazu führen, dass Menschen keine Chance mehr auf Einbürgerung und damit auf demokratische Gleichberechtigung haben.