Welche Schritte können Sie als Bundestagsabgeordneter unternehmen, um den untragbaren Zustand bei den Einbürgerungen in Sachsen – insbesondere die Untätigkeit der Gerichte – zu beenden?
Sehr geehrter Herr Demir,
Derzeit herrschen in Sachsen untragbare Zustände im Bereich der Einbürgerungen. Die Bearbeitung der Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel mehr als zwei Jahre, in den Großstädten sogar über drei Jahre.
Untätigkeitsklagen werden nicht entschieden. Die Verwaltungsgerichte verweigern aus „Überlastungsgründen“ eine Entscheidung, bis die Staatsangehörigkeitsbehörde selbst tätig wird. Diese Überlastung wird jedoch nur bei Untätigkeitsklagen im Bereich der Einbürgerung geltend gemacht; andere Klagearten werden weiterhin bearbeitet und entschieden. Die Antragsteller in Sachsen sind verzweifelt.
Es muss eine Regelung gefunden werden, die sicherstellt, dass Verwaltungsgerichte Untätigkeitsklagen zeitnah entscheiden. § 75 VwGO verliert seinen Sinn, wenn Gerichte diese Verfahren faktisch nicht zur Entscheidung annehmen und Betroffene keine wirksamen Rechtsmittel haben, um auf die Gerichte einzuwirken.

Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Frage.
Jedes Bundesland und Kommune sind für die Einbürgerungsbehörden zuständig. Ich kenne mich vor Ort nur in Berlin aus. Hier ist es so, dass das gesamte Verfahren digitalisiert wurde. Einbürgerungsverfahren verlaufen einfach, schnell und barrierearm (https://service.berlin.de/dienstleistung/318998/). Noch nie wurden so schnell und so viele Anträge bearbeitet und genehmigt (https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/085-2025). Ich freue mich sehr, dass die SPD-geführte Senatsinnenverwaltung ihre Behörde aufgestockt hat und die Prozesse sehr gut laufen.
Gleichzeitig erreichen mich aus anderen Bundesländern Nachrichten, dass, wie bei Ihnen, Einbürgerungsverfahren sehr lange andauern. Das ist misslich und bringt viele Nachteile mit sich - für die betroffene Person als auch für die Kommune selbst. Ich kann Sie nur ermutigen, sich an Ihre lokalen Politiker:innen zu wenden. An den / die Bürgermeister:in, die Stadtratsfraktionen, die Parteien vor Ort. Oder in Sachsen an die Stelle des Ausländerbeauftragten (https://sab.landtag.sachsen.de/de/einbuergerung-19092.cshtml). Denn die haben die Zuständigkeit über die Einbürgerungsbehörden.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir