Welche Schritte können Sie als Bundestagsabgeordneter unternehmen, um den untragbaren Zustand bei den Einbürgerungen in Sachsen – insbesondere die Untätigkeit der Gerichte – zu beenden?
Sehr geehrter Herr Demir,
Derzeit herrschen in Sachsen untragbare Zustände im Bereich der Einbürgerungen. Die Bearbeitung der Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel mehr als zwei Jahre, in den Großstädten sogar über drei Jahre.
Untätigkeitsklagen werden nicht entschieden. Die Verwaltungsgerichte verweigern aus „Überlastungsgründen“ eine Entscheidung, bis die Staatsangehörigkeitsbehörde selbst tätig wird. Diese Überlastung wird jedoch nur bei Untätigkeitsklagen im Bereich der Einbürgerung geltend gemacht; andere Klagearten werden weiterhin bearbeitet und entschieden. Die Antragsteller in Sachsen sind verzweifelt.
Es muss eine Regelung gefunden werden, die sicherstellt, dass Verwaltungsgerichte Untätigkeitsklagen zeitnah entscheiden. § 75 VwGO verliert seinen Sinn, wenn Gerichte diese Verfahren faktisch nicht zur Entscheidung annehmen und Betroffene keine wirksamen Rechtsmittel haben, um auf die Gerichte einzuwirken.