Frage von Christopher B. • 28.03.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 28.06.2024
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes musste die alte Rechtslage angewendet werden.
©Max Neudert
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes musste die alte Rechtslage angewendet werden.
Ich würde Ihrer Frau daher empfehlen, sich anwaltlich oder durch eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) beraten zu lassen.
Erst ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.
Bis zum 27.06. wird weiterhin die alte Rechtslage angewendet
Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend für Neugeborene.