Hakan Demir
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SPD
• 27.06.2024

Abgesehen von unwirksamen Einbürgerungen oder Verzicht durch die Person selbst darf der deutsche Pass nur bei Eintritt in ausländische Streitkräfte bzw. eine terroristische Gruppe im Ausland entzogen werden.

Hakan Demir
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SPD
• 27.06.2024

Die von Ihnen angesprochenen 4 Jahre sind ein Anwendungshinweis des Bundesinnenministeriums, wie der Zeitraum "noch nicht seit x Jahren im Inland" interpretiert werden soll - nämlich so, dass ein 4-jähriger Aufenthalt genügt

Frage von Ivan S. • 22.06.2024
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SPD
• 03.07.2024

Die Umsetzung der noch offenen Vorhaben des Koalitionsvertrags befindet sich noch in der Planung. Ich kann Ihnen daher noch keine Auskunft zu Zeitplan und nächsten Schritten geben.

Frage von Zubeyde R. • 22.06.2024
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SPD
• 27.06.2024

Ob in Ihrem konkreten Fall mindestens ein Monat des früheren Aufenthalts angerechnet wird, damit Sie die 5 Jahre Voraufenthaltszeit erfüllen, kann ich Ihnen nicht sagen. Diese Entscheidung trifft die zuständige Behörde.

Hakan Demir
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SPD
• 05.07.2024

Libyen würde nicht annähernd die menschenrechtlichen Anforderungen auch der neuen Regeln in der Asylverfahrensverordnung (und auch nicht die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention) erfüllen.

Hakan Demir
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SPD
• 28.06.2024

Im letzten Jahr gab es dazu den Dialog "Mobile Arbeit". In dem einjährigen Prozess diskutierten über 100 Expert:innen die technischen, organisatorischen, personellen, kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung guter mobiler Arbeit.

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