
Ob alle Kriterien erfüllt sind, kann auch hier bei einem Quick Check geprüft werden:
©Max Neudert
Ob alle Kriterien erfüllt sind, kann auch hier bei einem Quick Check geprüft werden:
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 27.06. entfallen alle Rechtsgrundlagen, die bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach sich ziehen würden.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Das Antragsverfahren für die Chancenkarte ist im Iran aktuell noch nicht verfügbar, da die Botschaft aktuell noch die Eingliederung in das global genutzte digitale Antragssystem vornimmt.
Die Lebensunterhaltssicherung wurde im Rahmen der Einbürgerungsreform neu strukturiert.
Die Voraufenthaltsdauer nach kann auf bis zu drei Jahre verkürzt werden, bei deutschen Sprachkenntnissen auf C1-Niveau, Unterhaltsfähigkeit und dem Nachweis besonderer Integrationsleistungen.