Eine vorherige Aufenthaltszeit oder Geburt in Deutschland (wie bei Ihrem Fall) erfüllt diese Voraussetzung nicht. Duldungszeiten fallen bisher auch nicht unter den rechtmäßigen Aufenthalt. Sie müssten wieder nach Deutschland ziehen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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