Die Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung ist ein politischer Kompromiss. Als SPD hätten wir die erst mit der letzten Einbürgerungsreform im Jahr 2024 geschaffene Regelung zur 3-Jahres-Einbürgerung beibehalten.
Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung.
Verwaltungsgerichte kontrollieren behördliches Handeln und sind damit elementarer Bestandteil unseres Rechtsstaates.
Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung ist die Einbürgerung nach 3 Jahren weiterhin möglich - da das Gesetz erst am Freitag im Bundesrat verhandelt wurde, steht die Verkündung im Bundesgesetzblatt und damit das Inkrafttreten noch aus
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Als SPD konnten wir uns mit unserer Forderung nach einer Übergangsregelung nicht durchsetzen

