Werden Sie sich in der Koalition für die folgende Änderung des § 75 VwGO einsetzen?
Sehr geehrter Herr Demir,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorherige Anfrage. Gerne möchte ich meine Frage nun präzisieren:
Werden Sie sich in der Koalition für die folgende Änderung des § 75 VwGO einsetzen?
Der bisherige Satz 3 in § 75 VwGO soll durch nachstehende Sätze ersetzt werden:
„Das Gericht entscheidet innerhalb von drei Monaten, ob ein zureichender Grund dafür vorliegt, dass über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist. Liegt ein solcher Grund vor, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus.“
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Frage.
Verwaltungsgerichte kontrollieren behördliches Handeln und sind damit elementarer Bestandteil unseres Rechtsstaates. Um die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten effektiver und schneller gestalten zu können, hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nun einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und weitere Gesetze entsprechend geändert werden sollen. Eine Änderung des § 75 VwGO ist darin zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

