Werden Sie sich in der Koalition für die folgende Änderung des § 75 VwGO einsetzen?
Sehr geehrter Herr Demir,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorherige Anfrage. Gerne möchte ich meine Frage nun präzisieren:
Werden Sie sich in der Koalition für die folgende Änderung des § 75 VwGO einsetzen?
Der bisherige Satz 3 in § 75 VwGO soll durch nachstehende Sätze ersetzt werden:
„Das Gericht entscheidet innerhalb von drei Monaten, ob ein zureichender Grund dafür vorliegt, dass über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist. Liegt ein solcher Grund vor, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus.“