Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 08.04.2025

Beide Wege erfordern Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1, beide Wege erlauben aber auch Ausnahmen, wenn das Sprachniveau aus nachvollziehbaren Gründen nicht erreicht. Dies ist aus meiner Sicht auch richtig.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 22.04.2025

Fest steht: Wir sind verpflichtet zu handeln, um dieser Situation ein Ende zu setzen. Dazu gehört an erster Stelle, dass die Kampfhandlungen wieder eingestellt werden müssen und der Waffenstillstand fortgeführt wird.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 22.04.2025

Fest steht: Wir sind verpflichtet zu handeln, um dieser Situation ein Ende zu setzen. Dazu gehört an erster Stelle, dass die Kampfhandlungen wieder eingestellt werden müssen und der Waffenstillstand fortgeführt wird.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 08.04.2025

Wenn Sie jedoch mit einem anderen Titel studieren (z.B. mit einer Niederlassungserlaubnis oder als anerkannter Flüchtling), ist die Einbürgerung grundsätzlich möglich. Sie müssen natürlich alle weiteren Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Straffreiheit, Voraufenthaltszeit oder eben die Lebensunterhaltssicherung erfüllen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 08.04.2025

Ein Einbürgerungsanspruch besteht nur, wenn alle Voraussetzungen für die sogenannte Anspruchseinbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorliegen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 08.04.2025

Ein Einbürgerungsanspruch besteht nur, wenn alle Voraussetzungen für die sogenannte Anspruchseinbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorliegen.

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
E-Mail-Adresse