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Frage von Derya N. •

Wehrpflicht bei doppelten Staatsbürgerschat (seit der geburt die deutsche und türkische) - Muss mein sohn bei beiden Laendern den Wehrdienst leisten oder muss er sich in Deutschland bzw.Türkei freistellen lassen?

Sehr geehrter Herr Demir,
Mein sohn ist im Jahr 2008 in der Türkei geboren hat von der geburt aus die deutsche Staatsbürgerschaft von der Muter und die türkische von der Vater erhalten. Wir leben immer noch in der Türkei und eine Anmeldung in Deutschland haben wir nicht. Wie ist es mit dem Wehrdienst? Muss mein sohn bei beiden Laendern den Wehrdienst leisten oder muss er sich in Deutschland bzw.Türkei freistellen lassen?
Mit freundlichen grüsse
Derya N.

Hakan Demir
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wenn Ihr Sohn gar nicht in Deutschland gemeldet ist, wird er auch nicht angeschrieben, geschweige denn muss er den Wehrdienst absolvieren.

Wenn Ihr Sohn aber nach Deutschland ziehen sollte, wird er - als Wehrpflichtiger - im Rahmen der geltenden Regelungen erfasst. Das heißt ja aber immer noch nicht, dass er Wehrdienst absolvieren muss, es geht ja zunächst nur um eine Erfassung von wehrdienstfähigem Personal.

Mehr Informationen zum neuen Wehrdienst finden Sie hier: https://www.bmvg.de/de/neuer-wehrdienst

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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