Warum müssen Privatpersonen ihre Wohnadresse öffentlich angeben, obwohl datenschutzfreundlichere Alternativen zur Rechtsdurchsetzung existieren?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich betreibe als Privatperson einen kleinen YouTube-Kanal mit eigener Musik. Dennoch bin ich verpflichtet, meine vollständige Wohnanschrift öffentlich im Internet anzugeben.
Dies greift erheblich in meine Privatsphäre ein und birgt reale Risiken, obwohl kein kommerzielles Angebot besteht.
Der Zweck der Impressumspflicht ist die Erreichbarkeit für Rechtsdurchsetzung. Dieser ließe sich jedoch auch durch einen Zugriff nur für Gerichte oder Rechtsanwälte sicherstellen, ohne öffentliche Adressveröffentlichung.
Warum hält der Gesetzgeber dennoch an der Pflicht zur öffentlichen Wohnadresse fest? Halten Sie diese Regelung für verhältnismäßig?
Mit freundlichen Grüßen
Malte R.
Sehr geehrter Herr R.,
danke für Ihre Frage.
Ein Impressum ist dafür da, dass transparent geregelt ist, wer für die Seite verantwortlich ist und in Fällen auch offizielle Post (wie Gerichtsbescheide) zugestellt werden können.
Es bedarf aber nicht immer der Privatadresse. Es kann auch die Adresse des Geschäftsraums, eines Dienstleisters, der sich als Impressum anbietet, oder einer vertretenden Agentur angegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

