Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Ja, dies wird auch möglich sein. Generell werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten erlaubt, egal ob Sie eine oder zwei weiteren neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben.

Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung.

Hakan Demir
Antwort 12.10.2023 von Hakan Demir SPD

Die Problematik der Nicht-Anrechnung von Studienzeiten ist mir bekannt - allerdings nach meinem Stand in immer weniger Bundesländern

Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.

Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.

Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Nein, diese Information ist falsch. Vielmehr ist eine beschleunigte Einwanderung nach drei Jahren mit der Staatsangehörigkeitsreform nur möglich, wenn das Sprachniveau C1 nachgewiesen werden kann und zusätzlich besondere Leistungen, bspw. im Ehrenamt oder im Beruf, vorliegen.