Hakan Demir
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Frage von Alex T. •

Wie werden die "alten" sich in Bearbeitung befindlichen Einbürgerungsanträge behandelt werden?

Sehr geehrter Herr Demir,

meine Frage bezieht sich auf den Fall, wenn die Einbürgerungsanträge nach dem heute geltenden Gesetz gestellt und beschieden werden. In diesem Fall bekäme man eine Zusicherung und die Auflage auf die vorherige Staatsbürgerschaft zu verzichten.

Man nehme jetzt an, dass einige Tage später das neue Gesetz, welches doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, in Kraft trete. Dann müsste theoretisch die Auflage wegfallen. Müsste man den Antrag erneut stellen oder würde die Ausländerbehörde von Amts wegen automatisch neu bescheiden ?

Ich bedanke mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
A.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Nach aktueller Planung wird die Bundesregierung den Entwurf zum neuen Gesetz Ende Juni beschließen. Anschließend werden wir uns im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz befassen und die Reform schnellstmöglich zum Abschluss bringen. Dabei sind mir insbesondere schnellere Einbürgerungen, die Mehrfachstaatsangehörigkeit, der Erhalt der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder und faire Regeln für für die Gastarbeiter:innen-Generation, Staatenlose oder Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige sehr wichtig.

Zum Inkrafttreten kann ich Ihnen leider kein genaues Datum versprechen. Ein Inkrafttreten Ende 2023 sollte aber realistisch sein. Zur Gültigkeit des neuen Gesetzes: Hier ist es so, dass auch für Menschen, deren Einbürgerungszusicherung lange genug gültig ist, als dass das Gesetz vor Ablauf der Einbürgerungszusicherung in Kraft tritt, die Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich sein wird. Zu der Frage, wie dieser Schritt dann von Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde gehandhabt wird, müssten Sie aber bitte konkret mit eben dieser besprechen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie die Ziele der Reform weiterhin unterstützen und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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