
(...) Außerdem muss Stallhaltung nur zu Risikozeiten und in extra ausgeschriebenen Gebieten eingehalten werden, diese werden genau geprüft und haben auch Ihre Berechtigung, da im Gegensatz zu anderslautenden Meinungen, die Fakten relativ eindeutig dafür sprechen, dass die Mehrzahl der gefundenen Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln entdeckt worden sind, siehe dazu das Epidemiologisches Bulletin Nr. 08/2007 vom 17.09.07 des Friedrich-Löffler-Instituts. (...)