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Frage von Julia E. •

Frage an Gustav Herzog von Julia E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Herzog,

ich bin Studentin und habe im Rahmen eines Projekts eine vergütete Dozententätigkeit übernommen. Hierfür soll ich eine Rechnung stellen, für die eine Steuernummer benötigt wird. Da ich bisher noch keine Steuernummer habe, habe ich umgehend beim Finanzamt Kaiserslautern angerufen, um diese zu beantragen: eine Steuernummer für Nebentätigkeiten, KEIN Gewerbe, KEINE Selbstständigkeit.

Als Antwort auf meine telefonische Anfrage, bekam ich die im Tonfall überaus unfreundliche Auskunft von Frau Kiefer, es müsse zunächst ein Gewerbeschein beantragt werden. Darüber hinaus müsse ich mit diesem Gewerbeschein persönlich (!!!) im Finanzamt erscheinen, damit dort meine Unterlagen ausführlich geprüft werden können. Quintessenz des Gesprächs: da könne ja schließlich jeder kommen.

Nur um das klarzustellen: ich möchte einige Rechnungen im Jahr stellen, deren Gesamtumfang nach derzeitigen Stand maximal ca. 1000 Euro ausmacht. Es kann nicht wahr sein, dass hierfür ein solch extrem bürokratischer Aufwand betrieben wird. Seit Jahren fordern Politiker aller Parteien, auch der SPD, eine Entbürokratisierung des deutschen Staates. Es sei hier im Besonderen an die Initiative zum Bürokratieabbau von Ex-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) erinnert. Ist dies nun das Ergebnis?

Ich würde mich freuen, wenn Sie hierzu Stellung nehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Emmer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Emmer,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Juni 2007 zum Thema Steuernummern und Gewerbescheine.

Als Bundestagsabgeordneter kann und darf ich keine Rechts- oder Steuerberatung geben. Aber ich habe mich in Berlin bei der Finanzdirektion informiert und die Auskunft bekommen, eine Steuernummer zur Aufnahme einer gewerblichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit sei völlig unabhängig vom Vorliegen eines Gewerbescheines zu bekommen.

Das notwendige Formular erhalten Sie im Internet unter www.formulare-bfinv.de. Name des Formulars ist "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Dies können Sie ausgefüllt beim Finanzamt abgeben und das Finanzamt entscheidet, ob die von Ihnen beabsichtigte Nebentätigkeit als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist. Dann erhalten Sie Ihre Steuernummer.

Sollten Sie wider Erwarten erneut Probleme in dieser Sache bekommen, sind Sie herzlich eingeladen, mit den Unterlagen in meine Bürgersprechstunde (Termine siehe Homepage) zu kommen. Im Rahmen meiner Möglichkeiten bin ich Ihnen dann gerne behilflich.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog, MdB