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Frage von Mathias W. •

Frage an Gustav Herzog von Mathias W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Herzog
Leider kam es z. B. in Wickersdorf/Thüringen im Juli 2007 zu Keulungen von über 1200 Tieren, obwohl nur bei einer Gans der Virus gefunden wurde. Der gesetzlich zugedachte Spielraum bei der Auslegung der gültigen Verordnung wurde nicht voll ausgeschöpft, um Leben zu retten statt zu vernichten. Es wäre laut Verordnung problemlos möglich gewesen, zu beobachten anstatt zu töten. Ferner wurde im 3-km-Sperrbezirk gekeult anstatt auf die Richtlinie 2005/94/EG des Rates vom 20. Dezember 2005 mit Gemeinschaftsvorschriften zur Bekämpfung der Aviären Influenza und zur Aufhebung der Richtlinie 92/40/ EWG zurückzugreifen. Durch die unnötige Keulung - bis auf die Gans war sämtliches Geflügel gesund (vgl. Epidemiologisches Bulletin Nr. 07/2007 vom FLI) - wurden auch sog. Rote-Listen-Rassen des VHGW (Verband der Hühner-, Groß- und Wassergeflügelzüchtervereine) getötet. Diese Rassen sind vom Aussterben bedroht und stellen eine eminent wichtige genetische Ressource dar (vgl. internationales Übereinkommen zur Erhaltung der Biodiversität). Was werden Sie unternehmen, damit in Zukunft derartige Fehler vermieden werden?
Eine Stallpflicht, wie sie derzeit in vielen Bundesländern üblich ist, ist absolut überzogen. Hier zwingt der Staat zu einer tierschutzkonträren Haltung auf der Grundlage der Vermutung, dass der Vogelgrippevirus durch Zugvögel übertragen wird. Das hat sich bislang trotz über zweijähriger intensivster Suche in keinem einzigen Fall bestätigt. Bestätigt hat sich aber die Verbreitung des Virus aus Massentierhaltungsanlagen und ihren Gütertransport. Was werden Sie unternehmen, damit derartige Verbreitungswege ausgeschlossen werden?
Effektive Marker-Impfstoffe werden zurzeit nicht eingesetzt wegen drohenden Handelsbeschränkungen und hohen Kosten für die Wirtschaftsgeflügelzucht. Was werden Sie unternehmen, damit die billigeren Impfstoffe auf Trinkwasserbasis schnellstmöglich zum Einsatz kommen?
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Weis

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Sehr geehrter Herr Weis,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 5. September, in der Sie sich über die weitere Vorgehensweise bezüglich angemessener Maßnahmen beim Verdacht auf den Vogelgrippevirus erkundigen.

Lassen Sie mich vorweg eines klarstellen: die Aviäre Influenza ist eine Tierseuche und wird auch als solche behandelt, salopp gesagt ein mittelschwerer Hühnerschnupfen. Das wäre also nicht weiter dramatisch, würden aviäre Influenzaviren nicht in so genannte niedrigpathogene ("wenig krankmachende") und hochpathogene ("sehr stark krankmachende") Influenzaviren unterteilt. Hochpathogene aviäre Influenzaviren der Subtypen H5 (insbesondere H5N1) und H7 können bei Nutzgeflügel, zum Beispiel Hühnern, zu schweren Schäden an den Tierbeständen führen, weil ein Großteil des infiziertem Geflügels an der Krankheit verendet. Mit einem direkten Übergang dieser Influenzaviren auf den Menschen ist eher nicht zu rechnen. Bisher sind etwa 300 Fälle weltweit dokumentiert, die Sterblichkeitsrate lag bei diesen Erkrankten bei über 50 %. Insbesondere der Subtyp H5N1 bereitet den Experten Kopfzerbrechen, da er das Potential für eine Pandemie hat, wenn er sich an den Menschen adaptiert. Katastrophenszenarien hierfür gibt es ausreichend, doch die möchte ich an dieser Stelle nicht weiter ausführen.

Als Schlussfolgerung aus dieser Einleitung können Sie eines festhalten, es gilt die Aviäre Influenza, insbesondere den Subtypen H5N1 unter allen Umständen einzudämmen, damit eine Adaption und eine Verbreitung erst gar nicht erfolgen kann. Aus diesen Gründen wurden weitreichende Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, die durch ein bundesweites Monitoring flankiert werden. Dieser getätigte Aufwand nimmt große personelle und finanzielle Ressourcen in Anspruch. Seien Sie versichert, dass versucht wird, die Auswirkungen im täglichen Miteinander mit Zugvögeln, heimischen oder Hausvögeln, Zuchtgeflügel in allen Betriebsgrößen so gering wie möglich zu halten, doch jenseits von Verschwörungstheorien gilt es, die Auswirkungen auf den Menschen zu verhindern.

Was den von Ihnen erwähnten Fall in Wickersdorf/ Thüringen angeht liegen mir keine genauen Details vor. Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden und diese Aufgabe obliegt den ausführenden Behörden vor Ort und der Landes- und Bundesregierung. Ich habe Ihr Anliegen aber bereits an den Tierschutzbeauftragten unserer Fraktion weitergegeben, damit er den Fall prüfen kann. Grundsätzlich lege ich aber großes Vertrauen in die Entscheidungsträger in der Bundesregierung und den nachgeordneten Expertengremien, die vor allem im Friedrich-Löffler-Institut angesiedelt sind. Die operativen Pläne im Falle eines Ausbruchs sind auf EU-Ebene abgestimmt und müssen den Anforderungen einer schnellen Eindämmung gerecht werden.
Die von Ihnen im letzten Abschnitt erwähnten Markerimpfstoffe auf Trinkwasserbasis sind nach Meinung der Experten noch nicht praxisreif und daher zumindest nicht für große Geflügelbestände anwendbar. Ich werde jedoch prüfen lassen, ob es für kleine Zuchtgeflügelbetriebe nicht bereits möglich ist bzw. möglich zu machen ist, für besonders schützenswerte Tiere eine Schutzimpfung im Einzeltierverfahren zuzulassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog