
(...) Sie sind ja gegenüber regierungsamtlichen Verlautbarungen ein Skeptiker. Deshalb zitiere ich für Sie aus dem "Ärzteblatt" vom 17. März als regierungskritische, bzw. zumindest unabhängige Institution (...)
(...) Sie sind ja gegenüber regierungsamtlichen Verlautbarungen ein Skeptiker. Deshalb zitiere ich für Sie aus dem "Ärzteblatt" vom 17. März als regierungskritische, bzw. zumindest unabhängige Institution (...)
vielen Dank für Ihre aktuelle und sehr wichtige Frage, denn ich habe NICHT gegen die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, sondern gegen den konkreten Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. Warum? Ganz kurz gefasst: Weil der Antrag einen deutschen Alleingang in dieser Situation bedeuten würde, wohingegen die SPD gemeinsam mit anderen europäischen Ländern konzertiert und abgestimmt agieren will.
Deshalb habe ich meiner Abstimmung im Bundestag auch die nachfolgende, deutlich ausführlichere Erklärung beigefügt:
Natürlich sind die Bilder, die uns von dort erreicht haben schlimm, die Mittel der Grenzschützer drastisch.
Weitere Anreize für ein sparsames Fahrzeug wurden Anfang 2020 bereits gesetzt: Elektroautos bis zu einem Preis von 40.000 Euro und einem Anschaffungsdatum ab dem 01. Januar 2019 werden nur noch mit 0,25% anstatt den vorher gültigen 0,5 Prozent besteuert. In Bezug auf die Entfernungspauschale gilt für Plug-In Hybride, sofern sie eine Mindestreichweite von 40km oder einen CO2-Ausstoß von unter 50mg/km aufweisen und Elektroautos eine Besteuerung von 0,015% anstatt von 0,3%. Somit weisen elektrisch betriebene Fahrzeuge im Gegensatz zu Benzin- oder Dieselfahrzeugen auch im Bereich der Dienstfahrzeuge einen deutlichen steuerlichen Vorteil vor.
Weitere Anreize für ein sparsames Fahrzeug wurden Anfang 2020 bereits gesetzt: Elektroautos bis zu einem Preis von 40.000 Euro und einem Anschaffungsdatum ab dem 01. Januar 2019 werden nur noch mit 0,25% anstatt den vorher gültigen 0,5 Prozent besteuert. In Bezug auf die Entfernungspauschale gilt für Plug-In Hybride, sofern sie eine Mindestreichweite von 40km oder einen CO2-Ausstoß von unter 50mg/km aufweisen und Elektroautos eine Besteuerung von 0,015% anstatt von 0,3%. Somit weisen elektrisch betriebene Fahrzeuge im Gegensatz zu Benzin- oder Dieselfahrzeugen auch im Bereich der Dienstfahrzeuge einen deutlichen steuerlichen Vorteil vor.
Weitere Anreize für ein sparsames Fahrzeug wurden Anfang 2020 bereits gesetzt: Elektroautos bis zu einem Preis von 40.000 Euro und einem Anschaffungsdatum ab dem 01. Januar 2019 werden nur noch mit 0,25% anstatt den vorher gültigen 0,5 Prozent besteuert. In Bezug auf die Entfernungspauschale gilt für Plug-In Hybride, sofern sie eine Mindestreichweite von 40km oder einen CO2-Ausstoß von unter 50mg/km aufweisen und Elektroautos eine Besteuerung von 0,015% anstatt von 0,3%. Somit weisen elektrisch betriebene Fahrzeuge im Gegensatz zu Benzin- oder Dieselfahrzeugen auch im Bereich der Dienstfahrzeuge einen deutlichen steuerlichen Vorteil vor.