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Frage von Kai M. •

Frage an Gustav Herzog von Kai M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Herzog,

das geplante Gesetz gegen Werksverträge in der fleischverarbeitenden Industrie beinhaltet, dass jährlich ca. 5 % der Betriebe überpüft werden. Ich, als Beschäftigter in der Privatwirtschaft, bin es gewohnt, das relevante Komponenten ca. 2 mal jährlich überprüft werden. Wieso ist die Leistung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst so erbärmlich? Zahlen wir nicht genug Steuern?

Mit freundlichem Gruß
K. M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

auch ich war einmal „Beschäftigter in der Privatwirtschaft“ und bin zudem als Abgeordneter sehr viel in den Betrieben und Einrichtungen meines Wahlkreises unterwegs. Dazu gehören auch Gespräche mit Behörden, welche Kontrollaufgaben wahrzunehmen haben – vom Veterinäramt bis zum Funkmessdienst der Bundesnetzagentur. Deshalb weiß ich, dass die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst nicht weniger leisten als in der Privatwirtschaft. Dafür bekommen sie häufig weniger Entgelt, haben aber einen vergleichsweise eher sicheren Arbeitsplatz.

Leider haben Debatten um den „schlanken Staat“ und „Private machen es besser“ tatsächlich zur Verringerung der Leistungsfähigkeit vieler Behörden beigetragen. Gerade in der Krise sehen wir, wie wichtig ein handlungsfähiger Staat ist.

Für die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und z. B. Arbeitsschutzbestimmungen ist zunächst einmal das Unternehmen selbst verantwortlich. Dabei können sie sich auch der Unterstützung Dritter bedienen, so z. B. für Auditierung, Zertifizierung oder zur Erfüllung von bestimmten Qualitätsanforderungen der Kunden. Die Aufgabe des Staates ist die Überprüfung, ob die Unternehmen sich an die Regeln halten. Dies kann kontinuierlich erfolgen (Amtstierarzt bei der Fleischbeschau), risikoorientiert (besondere Gefährlichkeit oder frühere Verstöße) oder aber flächendeckend mit einer bestimmten Quote. Durch den Föderalismus in Deutschland haben die Länder in der Regel dabei die Verantwortung für Vollzug, Kontrolle und Sanktion.

In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben verbleibe ich

Mit herzlichen Grüßen

Gustav Herzog