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Gustav Herzog
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Frage von Karl-Heinz B. •

Frage an Gustav Herzog von Karl-Heinz B. bezüglich Jugend

Hallo Herr Herzog,

inwiefern hat der in dieser Woche stattgefundene Informations- und Diskussionsabend Ihre Meinungsbildung abgeschlossen bzw. haben Sie auch den Alternativentwurf von Fr. Rupprecht diskutiert? Können Sie etwas zur Stimmungstendenz in der Fraktion sagen und wie verläuft die Argumentationslinie um aus dem Dilemma der Verletzung von Art. 2(2) und Art. 3(3) herauszukommen?

Mit freundlichen Grüßen
Büchner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Büchner,

noch ist meine Meinungsbildung nicht abgeschlossen. Neben dem alternativen Gesetzentwurf meiner Kollegin Marlene Rupprecht (SPD) und anderer Abgeordneter werden auch die beiden Änderungsanträge zum Regierungsentwurf meiner Kollegen Burkhard Lischka (SPD) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Grüne) diskutiert.

In der kommenden Woche wird am Donnerstag die 1. Lesung der Gesetzentwürfe stattfinden. Es werden auf Betreiben der Koalitionsfraktionen sehr bald die Öffentliche Anhörung und die abschließenden Beratungen im Plenum stattfinden. Die Abstimmung wird wie bekannt nicht durch eine Mehrheitsentscheidung in der Fraktion vorbereitet und die Argumentationslinien laufen quer durch den Bundestag und seine Fraktionen.

Im Interesse der Rechtssicherheit für die betroffenen Familien (hier vor allem für die jüdischen Familien, bei denen die Beschneidung der Jungen kurz nach der Geburt stattfindet) ist es nachvollziehbar, dass sich der Gesetzgebungsprozess nicht übermäßig lange hinziehen sollte. Den Zeitdruck, der jetzt aber vor allem von der Union aufgebaut wird, das Gesetz noch vor Dezember zu verabschieden, halte ich für übertrieben und der gebotenen Sorgfalt nicht angemessen.

Was die Abwägung der verschiedenen Grundrechte und das daraus oftmals entstehende Dilemma angeht, da gebe ich Ihnen Recht.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog