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Gustav Herzog
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Frage von Oskar W. •

Frage an Gustav Herzog von Oskar W. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Herzog,

Mit 50 jahren habe ich eine Option für Altersteilzeit unterschrieben. Mit 57 jahren wurde ich dann gegen meinen Willen für drei Jahre in Altersteilzeit geschickt. Mit sechzig bekomme ich nach 45 Arbeitsjahren nahezu 20% von meiner Rente abgezogen. Ich habe dann eine Rente nach Krankenkassenbeitrag von ca. 1100 €. H. S. haben Sie geschrieben daß man nach 45 Beitragsjahren seine volle Rente bekommt. Wieso bekomme ich diesen Abzug. Sie können sich sicher vorstellen, daß man sich dann nach 45 jahren Arbeit nichts mehr leisten kann. In zehn bis zwanzig jahren gibt es Millionen Rentner die nicht mehr mit ihrer Rente auskommen. Wie stellen sich Abgeordnete das vor.
Ihr Gehalt und Ihre Pension wird zu 100 % aus Steuermittel finanziert. Wie hoch Ihre Pension, gegenüber meiner Rente ausfällt muß ich Ihnen nicht schreiben.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Herr Weyrauch,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich der gesetzlichen Rentenregelung. Zunächst einmal muss richtig gestellt werden, dass die Regelung, auf die Sie sich beziehen, nur für diejenigen gilt, welche von der „Rente mit 67“ betroffen sind. Diese haben bei einer nachweislichen Rentenbeitragszahlung von 45 Jahren die Option, bereits mit 65 ihre vollen Rentenbezüge zu erhalten.
In Ihrem Fall beträgt das gesetzliche Renteneintrittsalter bereits 65 und nicht 67 Jahre. Daher hat diese Sonderregelung für Sie keine Bedeutung.

Die Höhe der Rente ist an das jeweilige beitragsfähige Einkommen im Laufe eines Erwerbslebens gekoppelt. Je geringer dieses ist, desto weniger Beiträge können für die gesetzliche Altersvorsorge aufgebracht und im Rentenalter dann auch bezogen werden. Genau deshalb setzt sich die SPD für eine Basisabsicherung durch den Mindestlohn ein, welcher vor Altersarmut schützt und gerechtere Rentenbezüge ermöglicht

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog