(...) Diese Richtlinie wurde in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung 2004 in deutsches Recht umgesetzt. LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen benötigen nun einen Geschwindigkeitsbegrenzer. Dieser ist auf eine Höchstgeschwindigkeit – einschließlich aller Toleranzen – von 90 km/h einzustellen. (...)
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