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Gunther Krichbaum
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Frage von Lutz H. •

Frage an Gunther Krichbaum von Lutz H. bezüglich Recht

Sehr geehrter herr Krichbaum,

zur Zeit ist ein Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Gesetzgebungsprozess. Dieses Gesetz sieht vor, dass sämtliche Verbindungsdaten, die bei der Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail oder Web anfallen, für sechs Monate gespeichert werden sollen.

Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, so würde ich dies als massiven Eingriff in meine Privatspähre und in mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung werten. Durch die vorgesehene Vorratsdatenspeicherung wäre nachvollziehbar, wann ich mit wem von wo wie lange über welches Medium kommuniziert oder den Versuch dazu unternommen habe. Im Falle von Webseiten bedeutet dies auch, dass gespeichert wird, welche Themen mich interessieren. So würde ein umfassendes Profil über mein soziales Umfeld, mein Kommunikationsverhalten und meine Interessen entstehen.

Wie stehen Sie zu diesem Problem? Werden Sie die Grundrechte schützen und dem geplanten Gesetz nicht zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Horn

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Horn,

bereits in meiner Antwort vom 13.6.2007 habe ich zu den Fragen der Vorratsdatenspeicherung Stellung genommen.

In Ergänzung hierzu möchte ich heute feststellen, dass es der Bundesregierung bei den Verhandlungen über die einschlägige EU-Richtlinie gelungen ist, weitergehende Forderungen anderer europäischer Regierungen abzuwehren. So werden nur Daten gespeichert, die von den Telekommunikationsunternehmen sowieso erhoben werden, um ihren Kunden die Richtigkeit der Rechnung nachzuweisen. Es wird weiterhin nur gespeichert, wer wann mit wem gesprochen hat, die Inhalte der Gespräche werden nicht aufgezeichnet. Darüber hinaus müssen Betroffene nachträglich über die durchgeführte Überwachung unterrichtet werden, so dass eine gerichtliche Nachprüfung möglich ist. Damit wird dem Grundrechtsschutz hinreichend Rechnung getragen.

Mit freundlichen Grüßen

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