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Gunther Krichbaum
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Frage von Kerstin H. •

Frage an Gunther Krichbaum von Kerstin H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Krichbaum

Aftonbladet ( http://www.aftonbladet.se/nyheter/article893592.ab ) konnte man am 29. Sept. 2007 lesen, dass die EU zwecks Rassismusbekämpfung in Erwägung zieht, die "Rassenzugehörigkeit" in die Pässe der EU-Bürger aufzunehmen. Müssen wir nun - wie bereits schwedische Abgeordnete - fürchten, dass es in diesem Zusammenhang bald auch Stempel wie "J" für Jude und "M" für Muslim oder "C" für Christ geben wird ?
Solch eine Handlungsweise dient u. E. nicht etwa der Rassismusbekämpfung sondern fördert diesen. Man muss nur 7 Jahrzehnte zurückschauen.

Können Sie dieses Ansinnen bestätigen?

Mit freundlichen Grüssen
K. Heimbold

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Heimbold,

Rassismus steht im krassen Widerspruch zu den Grundsätzen und Grundwerten der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Rassismus wie auch die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihrer sozialer Herkunft untergraben den sozialen Zusammenhang und gefährden Freiheit und Demokratie. Unser Grundgesetz wie auch der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verbieten jegliche Diskriminierung. Daher verstehe ich Ihre Besorgnis absolut, handelt es sich doch bei Rassismus um einen Angriff auf die Grundfesten unserer Gesellschaft.

Die Europäische Union zeigt schon seit vielen Jahren den starken politischen Willen, sich mit Rassismus auseinanderzusetzen und ihn zu bekämpfen. Eine Maßnahme ist die Richtlinie 2000/43EG des Rates zur Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft.

Die schwedische Boulevardzeitung „Aftonbladet“, auf die Sie sich beziehen, berichtet vom angeblichen Vorhaben der EU, Rassenzugehörigkeit in die Pässe der Bürger eintragen zu lassen.

Lassen Sie mich Ihnen in aller Klarheit versichern: Ein solches Vorhaben gibt es nicht und wird es auch nicht geben.

Die oben genannte Anti-Diskriminierungsrichtlinie ist ein wirksames Rechtsinstrument. Sie stellt einen großen Schritt zum Schutz vor Diskriminierung dar und eröffnet Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung. Der Ausschuss für Bürgerliche Rechte, Freiheit, Justiz und Inneres unter der Berichterstatterin Buitenweg (Grüne, Niederlande) verfasste einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie, um ihre Wirksamkeit zu untersuchen.

Darin wird der Mangel an vergleichbaren Daten über rassistische Diskriminierung beklagt. Diese Daten könnten hilfreich sein, um „mittelbare Diskriminierung nachzuweisen, politisch zu informieren und positive Aktionsstrategien zu entwickeln“.

Bei diesem Bericht handelt es sich lediglich um einen Initiativbericht des Parlamentes zur Evaluierung der Richtlinie. Bisher sind weder Rat noch Kommission damit betraut worden. Wir – die CDU-CSU-Europapolitiker im Bundestag und im Europaparlament – werden weiter daran arbeiten, Rassismus effektiv zu bekämpfen. Ungeachtet der großen Bedeutung von statistischem Material bei der politischen Arbeit werden wir wirkungsvoll sicherstellen, dass sensible personengebundene Daten zu Rasse und ethnischer Herkunft niemals zentral gespeichert und für Zwecke von Justiz und Inneres zweckentfremdet werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum

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