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Gunther Krichbaum
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Frage von Ralf v. •

Ingo Wellenreuther hat gegen die Gesetze der Pandemischen Lage gestimmt. Sie sind beide Juristen wie können Sie diese unterschied in den Abtstimmungen erklären unter Betrachtung des Grundgesetz.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr von der Emden,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Juristen sind oft nicht einer Meinung. Das zeigt sich bei jedem Zivilprozess, bei dem beide Seiten von Rechtsanwälten vertreten werden, die jeweils für die Interessen ihrer Mandanten streiten und von der Richtigkeit ihrer juristischen Argumente überzeugt sind. Im Strafprozess ist dies bei Staatsanwaltschaft und Verteidigung ähnlich. Die Rechtswissenschaft ist keine exakte Naturwissenschaft. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass auch unter den im Bundestag vertretenden Juristen unterschiedliche Meinungen darüber herrschen, ob die Verlängerung der epidemischen Lage gerechtfertigt war oder nicht. Kollege Wellenreuther hat dies für sich anders entschieden als ich.

Obwohl inzwischen 60% der Bevölkerung vollständig geimpft sind, ist die Gefahr noch lange nicht vorbei. Wir müssen also auch weiterhin vorsichtig sein. Daher brauchen die Länder weiterhin eine rechtliche Grundlage für mögliche Eindämmungsmaßnahmen. Wobei wir bei der Verlängerung zugleich festgelegt haben, dass die Inzidenz nicht mehr der alleinige Maßstab hierfür sein darf, denn infizierte Geimpfte haben ein sehr geringes Risiko, auf der Intensivstation zu landen. Deshalb haben gestern Abend auch die drei Kanzlerkandidaten von CDU/CSU, SPD und Grünen einen erneuten allgemeinen Lockdown ausgeschlossen. Wir haben im Kampf gegen Corona viel geschafft. Jetzt gilt es, die Unentschlossenen von der Wichtigkeit der Impfung zu überzeugen. Je rascher wir die Impfquote steigern, desto rascher können auch die letzten Beschränkungen aufgehoben werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum

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