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Günther Koch
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Frage von Anke F. •

S.g. Herr Koch, unterstützen Sie TierschützerInnen, indem Sie sich öffentlich für den Erlass von Katzenschutzverordnungen aussprechen?

Katzenschutzverordnung nach §13b TierSchG plus hess. Delegationsverordnung v. 2015

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau F., zum Erlaß von Katzenschutzverordnungen hat die jeweilige Kommune zu prüfen, ob hier ein Problem vorhanden ist, ob andere Maßnahmen ausreichend sind etc.

Es ist im jeweiligen Einzelfall der Kommune vor Ort zu prüfen, ob es sich um ein Schwerpunktgebiet handelt und dann die entsprechenden Schritte einzuleiten. Ein genereller Aufruf zum Erlass von Katzenschutzverordnungen passt dazu nicht.

Mit freundlichen Grüßen 

Günther Koch