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Günther Bittel
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Frage von Dorothee D. •

Warum ist bei Veranstaltungen draußen Maskenpflicht, aber bei einer Veranstaltung in einer Halle mit 3G - Besuchern konnte man auf dem Stuhl die Maske abnehmen.

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Bei Veranstaltungen im Freien mit der Möglichkeit, Abstand zu halten, oder bei zum Beispiel gemeinsamem Essen im Garten mit geimpften oder genesenen Freunden macht Maske keinen zusätzlichen Sinn. Wenn bei Sportveranstaltungen oder Openair-Konzerten die Leute aber dicht an dicht stehen, ist die Infektionsgefahr auch im Freien gegeben und Maske dringlich.

In einer Halle kann die Maske nur abgenommen werden, wenn Mindestabstand 1,50m eingehalten werden kann und eine hocheffektive Raumlüftung die Luft permanent umwälzt und reinigt. Bei 3G müssen wir davon ausgehen: dass eine nennenswerte Anzahl von Virusverbreitern durch die Schnelltests nicht mehr erkannt wird - und dass eine gewisse Anzahl von Geimpften keine sterile Immunität entwickelt und mit wenigen bzw. leichten Symptomen auch Viren verbreitet. Bei Veranstaltungen in Hallen würde ich eigentlich für 2G plädieren, Ausnahme Kinder unter 12 beim Schulsport oder anderen schulischen Veranstaltungen, dann aber in Verbindung mit Pool-PCR.

Das chaotische Krisenmanagement von Bundesregierung, diversen Landesregierungen und zusätzliche kommunale Regelungen sorgt für einen Flickenteppich widersprüchlicher Maßnahmen, was natürlich Vertrauen und Glaubwürdigkeit unterminiert und insgesamt der Politik der Lockerungen ohne Rücksicht auf Verluste dient. Das gegenwärtige Credo der herrschenden Klasse ist: Keine Einschränkungen für Produktion und Konsumtion, dazu gehören auch offene Schulen und Kitas mit Präsenz, damit die Eltern zur Arbeit kommen, Druck machen für Impfungen bei Aufgabe der Überzeugungsarbeit, Pseudo-Senkung von Infektionszahlen, wenn Infizierte sich keine Tests und Ausfall der Lohnfortzahlung leisten können oder wollen.

Die Internationalistische Liste MLPD steht als einzige und konsequent für Gesundheitsschutz vor Profit und den Kampf für demokratische Rechte und Freiheiten bei Einhaltung des Gesundheitsschutzes!