Frage an Günter Krings von Wolfgang K. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Dr. Krings!
Hatten Sie bisher noch keine Gelegenheit, meine Frage zu beantworten oder ist Ihnen dazu noch nichts eingefallen?
Weitere Fragen an Günter Krings
Viele Regelungen rund um die Organisation des Gerichts und die Wahl der Richterinnen und Richter sind bisher nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz niedergeschrieben und können somit durch eine einfache Mehrheit geändert werden. Eine Aufnahme dieser Regelungen ins Grundgesetz würde also zunächst einen höheren Schutz durch das Erfordernis einer 2/3-Mehrheit bedeuten
Es darf niemals vergessen werden, dass Israels Vorgehen in Gaza eine Reaktion auf den barbarischen Terror des 7. Oktobers ist. Daran, und dass auch die Hamas an humanitäres Völkerrecht gebunden ist und endlich alle Geiseln freilassen muss, hat auch der IGH noch einmal erinnert.
Die Kosten eines Rechtsstreits der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gehören tatsächlich zu den Kosten der Verwaltung, die gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 WEG nach dem Verhältnis der Miteigentümer-Anteile auf alle Wohnungseigentümer zu verteilen sind.