Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Gerhard K. •

Frage an Günter Krings von Gerhard K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

in unser beider Stadt Mönchengladbach bewegt sich anhand einer EU-Richtlinie just recht viel. Viel was auch Geld kostet.
Eine EU-Richtlinie für Städte ab 250.000 Einwohner.
Schon die Vokabel " Einwohner " ist nach dt. Recht auslegungsfähig, nach EU-Recht mir schlichtweg unbekannt wie auslegbar.

Schon 2020 wird Mönchengladbach gem. vieler Erhebungen sicherlich keine 250.000 Einwohner mehr haben. Deutscher Städte Tag beispielsweise prognostiziert 239.000 Einwohner. Andere Quellen wären Zensus, DTB, TU´s, Bertelsmannsstiftung usw

Gefühlte 1.000 neue Verkehrsschilder ( á 350€ incl. Aufstellung ) reglementieren nunmehr, nichtöffentliche Gremien tagen unablässig um noch mehr zu " bewegen ".

Heuer. Mitte 2015. Mönchengladbach ist unter Nothaushalt.

Ob nun 2019, 2020 oder auch 2021 - in schon ein paar Jahren fällt Mönchengladbach nicht mehr unter diese EU-Richtlinie.

Ich frage mich daher warum ( Steuerzahler-)Geld jetzt und baldig ausgegeben wird.
Ich frage mich zudem wie viel ( Steuerzahler-)Geld zukünftig für den Rückbau = nicht mehr gültige EU-Richtlinie noch oberdrauf gezahlt werden wird.

Vielleicht finden Sie ja ein paar passende Worte diese offensichtliche Geldverschwendung zu begründen.
Obendrein, warum sich die Kommunalpolitik ( nicht nur hier ) sogar nichtöffentlich mit solchen Themen befassen muss welche schon in 4 oder 5 Jahren schlichtweg obsolet sein werden. Sei es kommunal, Land, Bund, EU.

Besten Dank vorab bezüglich einer verständlichen und auch rückvollziehbaren Antwort

G. Keisers, Mönchengladbach

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Keisers,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 26. Mai 2015, in der Sie die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch den Lärmaktionsplan der Stadt Mönchengladbach kritisieren.

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es erstmals einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach vergleichbaren Kriterien Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Bevölkerung Lärmaktionspläne aufgestellt. Alle Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern sind verpflichtet, solche Lärmaktionspläne zu erstellen und diese auch umzusetzen.

Unsere Stadt Mönchengladbach ist der Umsetzung dieser Richtlinie mit Erstellung eines Lärmaktionsplans im März 2013 gefolgt. In einem ersten Schritt wurde auf verschiedenen Straßen das Tempo auf 30 km/h gedrosselt, an anderen Stellen herrscht seitdem ein Durchfahrtsverbot für LKW und Teile der Aachener Straße wurden mit Flüsterasphalt überzogen. Aktuell geht der Lärmaktionsplan in die 2. Stufe. Rund 19 belastete Bereiche sollen in Zukunft deutlich weniger Lärm verursachen.

Lärm begegnet uns überall und zu jeder Zeit. Er kann Gesundheitsschäden verursachen, er kann die Attraktivität des öffentlichen Raums verringern oder Immobilien entwerten. Folgen mancher Lärmbelästigungen sind Stress und ein erhöhter Krankenstand. Da sich das Ohr dem Lärm nicht verschließen kann, ist ihm der Mensch sowohl im wachen als auch im schlafenden Zustand ausgesetzt. Auch dem Gesetzgeber, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, sind diese Problemlagen bekannt und er hat mit entsprechenden Vorschriften reagiert.

Sicher haben Sie Recht, dass es aufgrund des demographischen Wandels möglich ist, dass Mönchengladbach in Zukunft unter die 250.000 Einwohner Grenze fällt. Das lässt sich derzeit aber noch nicht absehen. Aktuell unterfällt unsere Stadt dieser EU-Richtlinie aber und sie muss sich an das geltende Gesetz halten und diese Richtlinie umsetzen.

Schließlich kann ich in diesem Kontext auch keine Verschwendung von Steuergeldern erkennen, soweit die aus dem Lärmaktionsplan resultierenden Maßnahmen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung in besonders belasteten innerstädtischen Straßenzügen dienen. Ob die Stadt 2013 ihren Regelungsspielraum eventuell stärker zugunsten einer größeren Lärmtoleranz hätte ausnutzen können oder sollen, kann ich aus meiner Position als Bundestagsabgeordneter heraus natürlich nicht abschließend bewerten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings

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