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Gordon Schnieder
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Frage von Frank R. •

Ist eine Änderung des Straßenerschließung geplant?

Sehr geehrter Herr Schnieder,

in unserem Ort soll nach 40 Jahren die eine Nebenstraße erschlossen werden. Leider ist dies durch verschiedene Faktoren in den letzten Jahren unbezahlbar geworden. Wir reden von Beträgen von 80 bis 100 tsd. Euro pro Haushalt. Wäre dies früher geschehen, müssten die Anliegen nur einen Bruchteil davon zahlen. Die Straße ist schwach frequentiert (2-3 Autos/Stunde) und soll überdimensioniert (und somit teuer) erschlossen werden. Die Ortsgemeinde müsste einen Anteil von 30% übernehmen! Obwohl auch hier die Kasse leer ist.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Grundlagen zur Straßenerschließung und zu den Erschließungsbeiträgen sind zunächst bundesrechtlich geregelt, konkret im Baugesetzbuch des Bundes. Da die Regelungen auf Bundesebene festgelegt werden, liegen Änderungen nicht im direkten Zuständigkeitsbereich der Landesebene. Die konkrete Ermittlung, Berechnung und Verteilung des Aufwandes wird dann von den jeweiligen Gemeinden durch Satzung geregelt. Anders verhält es sich bei den Straßenausbaubeiträgen für die Erneuerung bzw. Verbesserung bereits vorhandener Straßen. Hier haben wir als CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz mit einem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eine ganz klare Position vorgelegt. Die bisherige Ampelregierung hat diesen in dieser Legislaturperiode erst kürzlich abgelehnt. Seien Sie aber versichert, dass wir uns weiterhin entschieden dafür einsetzen werden, dass die Straßenausbaubeiträge dauerhaft abgeschafft werden und die Finanzierung künftig verlässlich über Landesmittel erfolgt – zur spürbaren Entlastung der Anlieger.

Vielen Dank auch für die Schilderung Ihrer konkreten Situation. Solche Rückmeldungen aus der Praxis sind wichtig. Ich gebe sie gern in den Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen weiter, damit diese Perspektive auch dort bekannt ist.

Herzliche Grüße

Ihr

Gordon Schnieder

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