Da die Mütterrente von Gesetzes wegen als Renteneinkommen behandelt wird, wird diese genauso wie beispielsweise die Betriebsrente oder die Witwenrente bei der Grundsicherung berücksichtigt. Die Grundsicherung ist stets subsidiär.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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