Antwort 15.09.2025 von Georg Kippels CDU
Der Kindergeldanspruch ist hierbei vom europäischen Recht und zwischenstaatlichen Abkommen abhängig. Somit gibt es hierbei feste Regelungen, die auf Bundesebene ohne Einbezug der europäischen Gesetzgebung nicht ohne weiteres geändert werden können.

