(...) In einem ersten Schritt prüft der Ausschussdienst des Deutschen Bundestags die Petition, bevor die weiteren regulären Schritte – je nach Verfahren bspw. Einholung von Stellungnahmen des zuständigen Ministeriums oder Behörde, Veröffentlichung, Überweisung und Behandlung im Ausschuss – erfolgen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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