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Georg Kippels
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Frage von Ella F. •

Frage an Georg Kippels von Ella F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Kippels,
Wie stehen Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses zu der von Jens Spahn geplanten Rasterpsychotherapie, die Teil des GVWG sein soll? Sicher haben Sie davon in den Medien gehört! Ich möchte als Psychotherapeutin die spezielle Situation von Patienten in Therapie deutlich machen und darauf hinweisen, dass durch eine Rasterlösung mittelfristig mehr Kosten entstehen werden! Ich arbeite als PT sowohl im stationären wie ambulanten Bereich. Meine Patienten kommen niemals ohne Grund, im Gegenteil in der Regel zu spät und mit hohem Leidensdruck und wenig Hoffnung auf Besserung. Diese zu erarbeiten ist ein langwieriger Prozess. Ist die Erkrankung bei Ende der Therapie nicht richtig stabil ausgeheilt, droht ein Rückfall. In die nächste Therapie geht der Patient mit noch weniger Hoffnung. Der Glaube, dass es wieder gut werden kann, ist aber essenziell für den Erfolg der Behandlung. Der wird mit jeder gescheiterten Therapie weniger. Es drohen stationäre Aufenthalte und Arbeitsunfähigkeit, was für den Staat mit hohen Kosten verbunden ist. Ich weiß, es ist nicht leicht in der heutigen Zeit einzusehen, dass etwas lange Zeit braucht. Ich behandle z.T. Patienten über 5 Jahre und viele hundert Stunden. Es lässt sich immer erst im Laufe der Zeit absehen wie schwerwiegend die Erkrankung und wie schnell die Entwicklung ist. Aber sie sind dann stabil, können arbeiten, und gehen weniger auch wegen körperlichen Erkrankungen zum Arzt. Dies können Sie auch in der wissenschaftlichen Stellungnahme von Prof. Benecke lesen! https://www.researchgate.net/publication/351959991_Benecke_Stellungnahme_zur_Antrag_49_zum_GVWG_2021
Anstatt die zu wenigen Plätze aufzuteilen müssten gerade nach der Pandemie mehr geschaffen werden. Früh und ausreichend lange zu behandeln spart Geld. Verglichen mit einer OP oder einem stationären Aufenthalt kostet PT wenig! Könnten Sie dazu Stellung nehmen und meine Worte im GA berücksichtigen?
Mit ganz herzlichem Dank,
E. F.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Fizke,

ich danke Ihnen herzlich für Ihre Frage, in der Sie den zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vorliegenden Änderungsantrag 49 kritisieren, der sich auf die psychotherapeutische Versorgung bezieht. Hinweise aus der Praxis sind insbesondere für die Arbeit im Gesundheitsausschuss sehr wertvoll, weshalb ich gerne dazu persönlich Stellung beziehe.

Grundsätzlich möchte ich festhalten: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt ebenso wie Sie, sogenannte Raster für die psychotherapeutische Versorgung ab. Das war mit dem vorliegenden Änderungsantrag aber auch nicht vorgesehen. Die Voraussetzung für eine auf die einzelne Patientin bzw. den einzelnen Patienten abgestimmte Diagnose, Indikationsstellung und die entsprechende Behandlung bleiben nach wie vor entgegen einer anderslautenden Darstellung einzelner Berufsverbände weiterhin möglich. Die Kritik an dem Änderungsantrag, die auch Sie uns übermittelt haben, macht aber deutlich, dass hier noch Beratungsbedarf besteht. Deshalb haben wir als Unionsfraktion deutlich gemacht, den Änderungsantrag in der Ihnen bekannten Fassung nicht mitzutragen. Er wird demnach nicht mit in das GVWG aufgenommen und in dieser Wahlperiode auch nicht mehr zur Diskussion stehen.

Wir als Unionsfraktion haben im Rahmen unserer internen Beratungen dennoch darauf hingewiesen, dass die grundsätzliche Intention des Änderungsantrags, nämlich die Verbesserung der Versorgung von schwer psychisch kranken Versicherten, nach wie vor ein wichtiges Ziel von uns bleibt. Dabei knüpfen wir an das, in dieser Wahlperiode von uns auf den Weg gebrachtes Gesetz, zur Reform der Psychotherapeutenausbildung sowie an das Terminservice- und Versorgungsgesetz an.

Eine Verbesserung und Stärkung der Therapie von schwer psychisch kranken Versicherten ist zudem durch die voraussichtlich im Herbst 2021 durch den G-BA verabschiedete Richtlinie über berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung zu erwarten, für die wir in § 92 Absatz 6b SGB V die Grundlage geschaffen haben. Wir werden die Beratungen beim G-BA zu dieser Richtlinie weiterhin intensiv verfolgen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels, MdB

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