Um die Transparenz der öffentlichen Verwaltung zu stärken, hat der bayerische Gesetzgeber im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) ein allgemeines Informationszugangsrecht geschaffen (vgl. Art. 39 BayDSG).
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

