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Antwort ausstehend von Georg Eisenreich CSU
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Antwort 05.03.2025 von Georg Eisenreich CSU

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz darf wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit weder gerichtliche Verfahren überprüfen noch gerichtliche Entscheidungen abändern oder aufheben. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Aus diesem Grund bewertet das Bayerische Staatsministerium der Justiz gerichtliche Entscheidungen auch nicht.

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Antwort 03.09.2024 von Georg Eisenreich CSU

Ihr Anfrage fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

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Antwort 14.11.2024 von Georg Eisenreich CSU

Insoweit darf ich Sie auf unsere Ihnen bereits mitgeteilten Auskünfte zu dieser Frage verweisen.

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Antwort 14.11.2024 von Georg Eisenreich CSU

Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden