Frage von Jörg Z. • 20.03.2024

Antwort von Georg Eisenreich CSU • 14.11.2024
Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden
CSU-Fraktion
Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden
die effektive Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität hat für das Bayerische Staatsministerium der Justiz eine hohe Priorität.
Die Praxis privater Parkplatzbetreiber, bei Parkverstößen eine Vertragsstrafe zu erheben, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt