(...) Der allgemeine Beitragssatz gilt ab dem kommenden Jahr auch für Rentnerinnen und Rentner. In den Beratungen im Zuge des Gesetzgebungsprozesses wurde festgehalten, dass rund 70% aller Rentnerinnen und Rentner bisher einen überdurchschnittlichen Beitrag zahlen, weil sie Mitglied in einer der sogenannten Versorgerkassen (wie AOKen oder Ersatzkassen) sind. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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