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Garrelt Duin
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Frage von Matthias H. •

Frage an Garrelt Duin von Matthias H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Duin,

Sie haben dem Entwurf zum BKA-Gesetz zugestimmt.

Können Sie mir plausibel erklären, warum die Polizei mit Geheimdienstbefugnissen ausgestattet werden muss?

Warum wird nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz (national) oder der Bundesnachrichtendienst (international) eingesetzt falls eine Bedrohung nicht von der Landespolizei abgewehrt werden kann?

Können Sie mir erklären, warum es notwendig ist das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten und Ärzten abzuschaffen?

Mit freundlichem Gruß,

Henkelmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Henkelmann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19. November 2008 zum BKA-Gesetz.

Nach dem Veto des Bundesrates zum BKA-Gesetz hat sich die Große Koalition auf einen Kompromiss geeinigt. Die Bundesregierung hat nun den Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestags angerufen, der eine endgültige Regelung finden soll. Das Gremium von Bundestag und Bundesrat tagt voraussichtlich am 11. Dezember 2008.

Die Runde der Großen Koalition um Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich am Dienstag auf Änderungen des vom Bundesrat abgelehnten Gesetzentwurfs zum BKA-Gesetz geeinigt. Der nun gefundenen Regelung zufolge soll das Bundeskriminalamt (BKA) doch nicht die Kompetenz erhalten, in dringenden Fällen eine Online-Durchsuchung auch ohne richterliche Anordnung vornehmen zu dürfen. Festgelegt wurde außerdem, dass stets ein Richter die letzte Entscheidung darüber trifft, welche aus einer Online-Durchsuchung gewonnenen Daten verwendet werden dürfen und welche nicht. Weiter sieht der Kompromiss vor, dass das BKA nur dann tätig werde, wenn es um die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus geht.

Keine Änderung wird es beim Zeugnisverweigerungsrecht geben. Weiterhin sind Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete absolut vor Überwachungen geschützt, nicht Journalisten, andere Rechtsanwälte und Ärzte.

Für eine endgültige Entscheidung zum BKA-Gesetz muss nun auf die Entscheidung des Vermittlungsausschusses gewartet werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Garrelt Duin, MdB