Gabriele Hiller
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Frage von Tim B. •

Frage an Gabriele Hiller von Tim B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Hiller,

auch ich habe drei Fragen zum neuen Rundfunkbeitrag:

1.) Gerade für Selbständige ist es praktisch so gut wie unmöglich, ergänzendes Hartz-IV zu beziehen und somit eine Befreiung vom neuen Rundfunkbeitrag zu erlangen. Wie lässt sich die hieraus folgende Beschneidung des Existenzminimums von kleinen Selbstständigen mit den sozialen Fordererungen ihrer Partei vereinbaren?

2.) Es wird immer wieder behauptet, der halbstaatliche öffentlich-rechtliche Zwangsfunk wäre unverzichtbar für unsere Demokratie und die freie Meinungsbildung. Ehrlich gesagt verstehe ich dies nicht ganz. Weder ich noch meine Bekannten nutzen Radio oder Fernsehen zu Informationszwecken, sondern lesen Zeitung oder unabhängige Informationsquellen im Internet. Haben wir deswegen wir uns deswegen keine freie Meinung gebildet, weil wir den halbstaatlichen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzen? Wieso ist Zwangsfernsehen angeblich für die freie Meinungsbildung unverzichtbar?

3.) Ich lehne die Zahlung des Rundfunksbeitrags aus Gewissensgründen ab, da im öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Situation kleiner Selbständiger falsch dargestellt wird. Warum ist mir diese Option seit dem 1.1.2013 genommen worden?

Mit freundlichen Grüßen

Tim Bieritz

Gabriele Hiller
Antwort von
DIE LINKE

Lieber Herr Bieritz,

danke für Ihre Fragen, dazu antworte ich Ihnen.

zu 1. Eine Beschneidung des Existenzminimums ist für die LINKE sozial unverträglich und daher nicht hinnehmbar. Allerdings sollten Sie als Selbständiger die Rundfunkgebühr auf Ihre Kunden umlegen können, damit diese nicht zu einer Belastung für Sie persönlich wird. Wie das möglich ist, kann ich als Außenstehende und auch in Unkenntnis Ihres Gewerbes nicht beurteilen.

2. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht "halbstaatlich", sondern im Gegenteil soll er staatsfern sein, daher auch die GebührenABGABE und keine Steuer. Ob Sie diesen nutzen, ist Ihre eigene freie Entscheidung. Ich meine aber das bei einem Angebot von über 60 Sendern durchaus etwas für Sie dabei sein könnte. Für durchschnittlich 60 ct täglich erhalten Sie ein Bildungs- und Unterhaltungsangebot, das Ihnen 24 Stunden täglich aktuell zur Verfügung steht. Die LINKE und auch ich persönlich halten den örR für unverzichtbar im Sinne einer weitgehend parteilich neutralen, umfassenden, demokratischen Information, einer Vermittlung von Bildungs- und Unterhaltungsangeboten sowie von Sport.
Ich bitte Sie entsprechende Beiträge zu diesem Thema auch auf meiner Internetseite zur Abgeordnetenfraktion Die Linke Berlin einzusehen.

3. M.E. spielen Gewissensgründe bei der Zahlung der Rundfunkgebühr keine Rolle. Dieses Gesetz gilt für alle Menschen, genau wie andere Gesetze auch, ob man die nun gerecht findet oder nicht. Sie könnten möglicherweise dagegen gerichtlich vorgehen, wie ich meine aber mit geringem Erfolg und zu erwartenden Kosten.
Die Linke setzt sich für eine Evaluierung des Gesetzes ein, diese ist ja auch für 2015 vorgeschrieben. Wir werden zu gegebener Zeit unsere Forderungen für eine Korrektur des Gesetzes (das könnte z.B. bei Menschen mit Behinderungen sein) formulieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gabriele Hiller