
(...) Das grundsätzliche Ziel bei der Vereinheitlichung des Rentenrechts nach der deutschen Wiedervereinigung, für alle Versicherten bei der Rentenberechnung die versicherten Entgelte zugrunde zu legen, halte ich im Übrigen nicht für „Gleichmacherei“. Wer in der ehemaligen DDR für die gleiche Tätigkeit den gleichen Verdienst in gleichem Umfang versichert hatte, sollte auch gleiche Entgeltpunkte erhalten, unabhängig davon, ob beziehungsweise wann der Aufenthalt in das alte Bundesgebiet erfolgte. (...)