Gabriele Hiller-Ohm
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SPD
• 07.05.2008

(...) Zu bedenken ist auch, dass kinderlose Arbeitnehmer bereits heute mehr Pflegeversicherungsbeiträge (0,25% mehr) zahlen - was allerdings ebenfalls systematisch schwierig ist - , sie finanzieren in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragsbefreiung von Kindern mit und finanzieren über ihre Steuern weitere Leistungen für Kinder mit (Kindergeld, Kinderzuschlag, Kosten von Kinderbetreuung etc.) (...)

Gabriele Hiller-Ohm
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SPD
• 14.04.2008

(...) Das StAG basiert auf Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, das die gleiche Formulierung verwendet. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist demnach die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland. Grammatikalisch formal ist es richtig, das Substantiv „Staatsangehörigkeit“ mit dem Adjektiv „deutsch“ näher zu beschreiben. (...)

Gabriele Hiller-Ohm
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SPD
• 08.04.2008

(...) ich bin gegen eine pauschale Festlegung, ob die SPD mit der Linkspartei zusammenarbeitet oder nicht - egal auf welcher Ebene. Die Frage, ob man gemeinsam eine Regierung stellen kann, muss im konkreten Fall danach entschieden werden, ob politische Inhalte übereinstimmen und welche Personen für die Linkspartei stehen. (...)

Gabriele Hiller-Ohm
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SPD
• 14.04.2008

(...) das Bundessozialgericht hat nach wie vor keine eindeutige Position, was die Berechnung der Erwerbsminderungsrenten betrifft. Ich beteilige mich deshalb auch nicht an der Spekulation, wie die Reaktion der Rentenversicherung sein wird. (...)

Gabriele Hiller-Ohm
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SPD
• 05.03.2008

(...) Es ist auch keine Abstufung nach Einkünften vorgesehen. Aus meiner persönlichen Sicht ist eine Veränderung der Gebührenpflicht in diese Richtung durchaus bedenkenswert. Deshalb gebe ich Ihr Anliegen gern an Ministerpräsident Kurt Beck als Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder weiter und werde mich damit ebenfalls an die Medienkommission des SPD-Parteivorstandes wenden. (...)

Gabriele Hiller-Ohm
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SPD
• 18.02.2008

(...) März 2008). In jedem Fall gilt die Verlängerung des Arbeitslosengeldes rückwirkend zum 1.1.2008. Wenn Sie vor Ihrer derzeitigen Arbeitslosigkeit länger als 48 Monate ununterbrochen gearbeitet haben, dann müsste sich - nach meiner nicht rechtsverbindlichen Berechnung - die Zahlung Ihres Arbeitslosengeldes um weitere sechs Monate verlängern. (...)

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