
(...) der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist für ausländische Gäste, die keine EU-Bürgerschaft besitzen, Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa, den sog. (...) Aufgrund einer Entscheidung des Rates der EU von 2003 ist grundsätzlich eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten - zu denen auch Deutschland zählt - erforderlich. (...)