Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Eckart G. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Eckart G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehre Frau Hiller-Ohm,

herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Da ich selbst bis zu meinem 41-ten Lebensjahr in der DDR gelebt habe, kann ich Ihre Aussage zur Freiwilligkeit der FZR in keiner Weise bestätigen. Der FDGB war auch keine Freie Deutsche Gewerkschaft und die DDR war auch keine demokratische Republik. Ich weiß nicht, welche Gesprächspartner Sie konsultiert haben. Dass die FZR-Einzahler, die jetzt die hohen Renten beziehen, Ihnen die Freiwilligkeit bestätigen, ist doch wohl nicht verwunderlich.
Lassen wir mal diesen Differenzstandpunkt, der ja auch aus unserem unterschiedlichen Alter und unserer unterschiedlichen Vergangenheit resultieren kann, einfach stehen und konzentrieren uns auf Ihre Aussage: "Allerdings hätten die betroffenen Übersiedler bereits 1991 über die Umstellung ihrer Rentenberechnung informiert werden müssen, damit sie auf Grundlage der neuen Rentenberechnung darüber hätten entscheiden können, ob sie noch zusätzlich finanziell für ihr Rentenalter vorsorgen wollen."
Diese Information erfolgte aber nicht. In blasphemischer Weise reagierte die Deutsche Rentenversicherung auf diesen Punkt angesprochen in meinem Falle wörtlich: "Im Übrigen ist auch nicht schlüssig dargelegt, dass und inwieweit der Kläger überhaupt eine zusätzliche Altersabsicherung betrieben hat oder hätte, sofern ihm die Rechtsänderung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen bewusst gewesen wären." Ende des unglaublichen Zitats. Inzwischen wurde meine Klage auch vom Landessozialgericht Baden-Württemberg "Im Namen des Volkes??" zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Meine konkrete Frage: Wie kann mir Ihr Haus bei diesem für mich eingetreten Schaden durch die fehlende Information helfen - und das möglichst schnelle, damit sich die Angelegenheit nicht biologisch von selbst erledigt.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart Gühne

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gühne,

ich danke Ihnen für Ihre Hinweise und werde sie gern mit den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern meiner Fraktion diskutieren. Ich weiß, dass auch noch eine Petition zum Thema dem Petitionsausschuss vorliegt. Er ist die Instanz "meines Hauses", welche noch entscheiden kann. Weitere Handlungsspielräume - da Sie den Klageweg ja auch bereits ausgeschöpft haben - sehe ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm